Erbrecht
Rechtsanwalt Felix TeichmannErbrecht
Seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit bearbeitet Rechtsanwalt Teichmann Mandate aus dem Erbrecht.
Neben rechtlichen Kenntnissen verfügt er aufgrund seiner langjährigen Erfahrung auch über die notwendigen wirtschaftlichen Kenntnisse, beispielsweise im Bereich der Immobilienbewertung, welche für die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate fraglos förderlich sind.
Da bei Erbstreitigkeiten regelmäßig auf beiden Seiten Familienangehörige beteiligt sind, ist Rechtsanwalt Teichmann in diesen Fällen bestrebt, nach Möglichkeit eine einvernehmliche außergerichtliche Erledigung herbeizuführen. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht häufig die Gefahr einer endgültigen Zerrüttung der familiären Beziehungen.
Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Im Bereich des Erbrechts stehe ich Ihnen in sämtlichen Fallkonstellationen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Erbauseinandersetzung
Rechtsanwalt Teichmann vertritt Ihre rechtlichen Interessen, wenn Sie Erbe geworden sind. Problematisch sind dabei regelmäßig Fälle, in denen mehrere Personen Erben geworden sind und daher eine Erbengemeinschaft bilden.
Schwierig sind in diesem Zusammenhang Erbauseinandersetzungen, in denen der Nachlass nicht problemlos aufgeteilt werden kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn den Großteil des Wertes des Nachlasses eine einzelne Immobilie darstellt.