Versicherungsrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Felix Teichmann
Eine der Voraussetzungen zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ war die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Fachkurs über sämtliche praxisrelevanten Gebiete des Versicherungsrechts.
Weiteres Erfordernis war das erfolgreiche Bestehen von 3 Präsenz-Klausuren über je 5 Stunden. Rechtsanwalt Teichmann absolvierte dabei 2 von 3 Klausuren mit der bestmöglichen Bewertung „gut bestanden“.
In Bezug auf die notwendigen praktischen Erfahrungen war zudem die Bearbeitung von mindestens 80 Fällen im Versicherungsrecht innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraums nachzuweisen.

Versicherungsrecht
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 2007 ist das Versicherungsrecht einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Teichmann.
Aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Versicherungsrecht wurde Rechtsanwalt Teichmann im Jahre 2012 von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Bezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ verliehen.
Versicherungsrecht ist – bis auf Ausnahmefälle – kein Bestandteil der universitären Ausbildung im Jurastudium. Auch in dem an das Studium anschließenden Rechtsreferendariat wird das Versicherungsrecht praktisch überhaupt nicht thematisiert.
In vielen anderen Rechtsgebieten, wie beispielsweise im Kauf-, Miet- und Erbrecht werden im Studium zumindest ausreichende theoretische Kenntnisse vermittelt. Im Versicherungsrecht ist dies dagegen nicht der Fall. Ohne Absolvierung eines Fachanwaltslehrgangs ist es daher kaum möglich, sich fachlich fundierte Kenntnisse über das Versicherungsrecht mitsamt seiner zahlreichen Besonderheiten anzueignen.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht ist Rechtsanwalt Teichmann zudem dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden – mindestens 15 Stunden pro Kalenderjahr.
Besser gleich zum Fachanwalt!
Da das Versicherungsrecht im Vergleich zu sonstigen Rechtsgebieten viele Besonderheiten aufweist, ist es ratsam, direkt einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu beauftragen. Rechtsanwalt Teichmann steht Ihnen hierbei in sämtlichen versicherungsvertraglichen Fallkonstellationen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.