Versicherungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Felix Teichmann

Eine der Voraussetzungen zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ war die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Fachkurs über sämtliche praxisrelevanten Gebiete des Versicherungsrechts.

 

Weiteres Erfordernis war das erfolgreiche Bestehen von 3 Präsenz-Klausuren über je 5 Stunden. Rechtsanwalt Teichmann absolvierte dabei 2 von 3 Klausuren mit der bestmöglichen Bewertung „gut bestanden“.

 

In Bezug auf die notwendigen praktischen Erfahrungen war zudem die Bearbeitung von mindestens 80 Fällen im Versicherungsrecht innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraums nachzuweisen.

Versicherungsrecht

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 2007 ist das Versicherungsrecht einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Teichmann.

Aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Versicherungsrecht wurde Rechtsanwalt Teichmann im Jahre 2012 von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Bezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ verliehen.

Versicherungsrecht ist – bis auf Ausnahmefälle – kein Bestandteil der universitären Ausbildung im Jurastudium. Auch in dem an das Studium anschließenden Rechtsreferendariat wird das Versicherungsrecht praktisch überhaupt nicht thematisiert.

In vielen anderen Rechtsgebieten, wie beispielsweise im Kauf-, Miet- und Erbrecht werden im Studium zumindest ausreichende theoretische Kenntnisse vermittelt. Im Versicherungsrecht ist dies dagegen nicht der Fall. Ohne Absolvierung eines Fachanwaltslehrgangs ist es daher kaum möglich, sich fachlich fundierte Kenntnisse über das Versicherungsrecht mitsamt seiner zahlreichen Besonderheiten anzueignen.

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht ist Rechtsanwalt Teichmann zudem dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden – mindestens 15 Stunden pro Kalenderjahr.

Besser gleich zum Fachanwalt!

Da das Versicherungsrecht im Vergleich zu sonstigen Rechtsgebieten viele Besonderheiten aufweist, ist es ratsam, direkt einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu beauftragen. Rechtsanwalt Teichmann steht Ihnen hierbei in sämtlichen versicherungsvertraglichen Fallkonstellationen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Rechtsanwalt Teichmann vertritt Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Streitigkeiten über Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherungen haben sowohl für Arbeitnehmer als auch für selbständig tätige Personen existenzielle Bedeutung. Sie sind die einzige Möglichkeit, das Risiko abzusichern, den zuletzt ausgeübten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben zu können.
Bei Streitigkeiten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung berufen sich Versicherer oftmals auf vermeintliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen. Damit ein Versicherer sich hierauf wirksam berufen kann, muss er den Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss jedoch ausreichend über die Folgen von Falschangaben belehrt haben. Da die Gerichte hohe Anforderungen an derartige Belehrungen stellen, bestehen in diesen Fällen oftmals gute Erfolgssausichten für Versicherungsnehmer.
Weitere typische Fallkonstellationen im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen sich auf die Frage, ob Versicherungsnehmer auf eine andere berufliche Tätigkeit verwiesen werden können. Auch das Entfallen der Berufsunfähigkeit steht häufig im Streit.
Private Unfallversicherung
Rechtsanwalt Teichmann berät Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Streitigkeiten auf dem Gebiet der privaten Unfallversicherung.
Im Zentrum der Fallbearbeitung steht häufig bereits die Frage, ob überhaupt ein Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen vorliegt. Daneben kommt der Einhaltung der Fristen für Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität entscheidende Bedeutung zu.
Auch die Anwendung der Gliedertaxe bietet vielfach Anlass zum Streit zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern.
Private Krankenversicherung
Rechtsanwalt Teichmann berät Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht auf dem Gebiet der privaten Krankenversicherung.
Häufiger Streitpunkt im Bereich der privaten Krankenversicherung ist die Frage, ob eine medizinisch notwendige Heilbehandlung vorliegt. Nur eine solche ist vom Versicherer zu erstatten.
Bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen wird seitens des Versicherers in vielen Fällen die angebliche Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen bei Stellung des Versicherungsantrags geltend gemacht und zum Anlass für eine Vertragskündigung genommen. Ob eine solches Vorgehen des Versicherers wirksam ist, bedarf regelmäßig einer anwaltlichen Überprüfung.
Rechtsanwalt Teichmann überprüft insbesondere auch die Wirksamkeit von Erhöhungen der Versicherungsprämie. Darüber hinaus berät er Sie über die Möglichkeit der Reduzierung der Kosten für eine private Krankenversicherung.
Krankentagegeldversicherung
Rechtsanwalt Teichmann vertritt Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Streitigkeiten über Ansprüche aus einer Krankentagegeldversicherung.
Eine Krankentagegeldversicherung ist insbesondere für selbständig tätige Personen von herausragender Bedeutung. Versichert ist dort die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers.
Häufig ist streitig, ob auf Seiten des Versicherungsnehmers vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegt, da nur eine solche versichert ist.  Auch die Frage des Wegfalls der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, sei es durch Gesundung oder durch dauerhafte Berufsunfähigkeit, führt häufig zu Konflikten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.
Private Pflegeversicherung
Rechtsanwalt Teichmann berät Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht auf dem Gebiet der privaten Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherung.
Angesichts des fortlaufenden medizinischen Fortschritts und dem damit verbundenen Anstieg der Lebenserwartung, ist das Thema Pflege und deren Finanzierung eine der großen Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Gleiches gilt auch für die Frage, welche Kosten von einem Pflegeversicherer zu übernehmen sind.
Soweit es für die Fallbearbeitung notwendig ist, vermittelt Rechtanwalt Teichmann Ihnen Kontakte zu externen Experten, beispielsweise, falls die Überprüfung eine Pflegegutachtens erforderlich sein sollte.
Lebensversicherung und private Rentenversicherung
Rechtsanwalt Teichmann vertritt Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht auf dem Gebiet der Lebensversicherung und der privaten Rentenversicherung.
Im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung und der privaten Rentenversicherung ist dabei insbesondere die Möglichkeit des Widerrufs von Versicherungsverträgen von praktischer Bedeutung.
Oftmals besteht auch Streit über die Höhe der Abschlussleistung bei Vertragsende und über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages.
Im Bereich der Risikolebensversicherung berufen sich Versicherer oftmals auf vermeintliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen. Damit ein Versicherer sich hierauf wirksam berufen kann, muss er den Versicherungsnehmer vor Vertragsschuss jedoch ausreichend über die Folgen von Falschangaben belehrt haben. Da die Gerichte hohe Anforderungen an derartige Belehrungen stellen, bestehen in diesen Fällen oftmals gute Erfolgssausichten für Versicherungsnehmer.
Kfz-Versicherung
Rechtsanwalt Teichmann berät Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei sämtlichen Streitigkeiten auf dem Gebiet der Kfz-Versicherung.
Im Bereich des Versicherungsrechts handelt es sich dabei um rechtliche Auseinandersetzungen mit dem eigenen Kfz-Versicherer. Streitigkeiten können dabei sowohl im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch im Bereich der Kaskoversicherung entstehen.
Gegenüber dem eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer ist eine anwaltliche Vertretung in der Regel dann notwendig, wenn der Versicherer beabsichtigt, von dem Versicherungsnehmer entstandene Aufwendungen für einen Verkehrsunfall erstattet zu bekommen. Dies ist nur in besonderen Konstellationen möglich.
Gegenüber dem eigenen Kaskoversicherer sind häufige Fallkonstellationen diejenigen, in denen Streit über die Höhe der Entschädigung besteht. Streitig ist dabei oftmals die Höhe der notwendigen Reparaturkosten oder aber auch eine vermeintlich grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Rechtsanwalt Teichmann vertritt sie bei Verkehrsunfällen auch gegenüber dem gegnerischen Kfz-Versicherer. Derartige Streitigkeiten unterfallen dem Schadensersatzrecht.
Gebäudeversicherung
Rechtsanwalt Teichmann vertritt Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Streitigkeiten auf dem Gebiet der Gebäudeversicherung.
Eine Gebäudeversicherung dient dem Ersatz von Schäden am Gebäude, insbesondere Wasserschäden, Brandschäden sowie Schäden durch Sturm und Hagel.
Häufig verweigern Versicherer im Bereich der Gebäudeversicherung Leistungen wegen einer vermeintlichen grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls.
Oftmals besteht auch Streit wegen einer Unterversicherung des Gebäudes.
Hausratversicherung
Rechtsanwalt Teichmann berät und vertritt Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Streitigkeiten auf dem Gebiet der Hausratversicherung.
Der Hausratversicherer ist eintrittspflichtig bei Zerstörung, Beschädigung sowie Abhandenkommen von Hausrat, hervorgerufen insbesondere durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Brand sowie Sturm und Hagel.
Häufig verweigern Versicherer im Bereich der Hausratversicherung Leistungen wegen einer vermeintlich grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls.
Inhaltsversicherung
Rechtsanwalt Teichmann berät Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Streitigkeiten auf dem Gebiet der Inhaltsversicherung.
Die Inhaltsversicherung sichert die wirtschaftliche Existenz von Betrieben.
In der Inhaltsversicherung sind unter anderem die Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte gegen bestimmte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und Sturm und gegen Diebstahl versichert.
Häufig verweigern Versicherer im Bereich der Inhaltsversicherung Leistungen wegen einer vermeintlich grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Oftmals besteht auch Streit wegen einer Unterversicherung.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Rechtsanwalt Teichmann berät Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Streitigkeiten auf dem Gebiet der Betriebsunterbrechungsversicherung.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert die wirtschaftliche Existenz von Betrieben.
Ersetzt werden Einnahmeverluste, wenn aufgrund versicherter Gefahren Betriebsabläufe unterbrochen oder eingeschränkt sind.
Im Bereich der Betriebsunterbrechungsversicherung führen häufig die Schadensminderungspflichten des Versicherungsnehmers zu Streitigkeiten mit dem Versicherer.
Betriebsschließungsversicherung
Rechtsanwalt Teichmann berät Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Streitigkeiten auf dem Gebiet der Betriebsschließungsversicherung.
In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat sich die Bedeutung der Betriebsschließungsversicherung erheblich erhöht.
Sollte sich Ihr Versicherer weigern, Zahlungen zu erbringen, steht Ihnen mit Rechtsanwalt Teichmann ein auf diesem Gebiet kompetenter Ansprechpartner zu Verfügung.
Haftpflichtversicherung
Rechtsanwalt Teichmann vertritt Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung und der Betriebshaftpflichtversicherung.
Haftpflichtversicherungen, sowohl im privaten wie im betrieblichen Bereich, sind dann von Bedeutung, wenn dritte Personen Schadensersatzansprüche gegenüber Versicherungsnehmern stellen.
Sind die von Dritten gestellten Ansprüche begründet, hat der Haftpflichtversicherer die fraglichen Ansprüche zu erfüllen und damit den Versicherungsnehmer freizustellen. Sind die Ansprüche dagegen unbegründet, schuldet der Haftpflichtversicherer dem Versicherungsnehmer Rechtsschutz zur Abwehr der Ansprüche.

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Felix Teichmann – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht

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