Vertragsrecht

Rechtsanwalt Felix Teichmann

Vertragsrecht

Verträge prägen unser aller Leben. Sowohl als Privatperson wie auch im beruflichen Bereich schließt jeder von uns eine Vielzahl an Verträgen ab.

 

Rechtsanwalt Teichmann erstellt für Sie Verträge je nach Bedarf in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Außerdem vertritt er Ihre Interessen, sollten aus bereits abgeschlossenen Verträgen rechtliche Streitigkeiten entstehen.

Ihr Ansprechpartner für Vertragsrecht

Im Bereich des Vertragsrechts stehe ich Ihnen in sämtlichen Fallkonstellationen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Vertragsgestaltung

Seit Beginn seiner Berufstätigkeit besteht einer der Beratungsschwerpunkte von Rechtsanwalt Teichmann in der Erstellung und Gestaltung von Verträgen für Unternehmen.

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Bereich der Vertragsgestaltung kann Rechtsanwalt Teichmann auf einen umfangreichen Fundus an selbst erstellten Vertragsmustern zurückgreifen.

Durch den ergänzenden Zugriff auf Formularbücher und Online-Datenbanken ist es Rechtsanwalt Teichmann dabei möglich, für eine Vielzahl von Anforderungen im Wirtschaftsleben passende Verträge zu erstellen.

Jedes vorgefertigte Formular muss dabei zwingend auf den konkreten Verwendungszweck des Mandanten angepasst werden. Die Verwendung eines vorgefertigten Vertragsformulars, welches nicht auf den konkreten Einzelfall angepasst ist, schadet in der Regel mehr als es Nutzen bringt.

Um einen möglichst passgenauen Vertrag zu erstellen, bespricht Rechtsanwalt Teichmann daher mit seinen Mandanten vor der Erstellung des Vertrages die konkreten geschäftlichen Abläufe und den beabsichtigten Verwendungszweck des Vertrages.

Kaufverträge

Rechtsanwalt Teichmann vertritt Ihre Interessen im Bereich des Kaufrechts. Die Tätigkeit umfasst dabei sämtliche möglichen Kaufobjekte wie beispielsweise Kraftfahrzeuge oder Immobilien.

Sie können sich dabei sowohl als Käufer wie auch als Verkäufer bei rechtlichen Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit einem Kaufvertrag an ihn wenden.

Sollten Sie als Käufer eine mangelhafte Sache gekauft haben, macht Rechtsanwalt Teichmann für Sie Gewährleistungsansprüche geltend.

Ebenso berät Rechtsanwalt Teichmann Verkäufer, die mit Gewährleistungsansprüchen ihrer Käufer konfrontiert werden.

Werkverträge
Rechtsanwalt Teichmann vertritt Ihre Interessen im Bereich des Werkvertragsrechts.
Sie können sich dabei sowohl als Auftraggeber wie auch als Unternehmer bei rechtlichen Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit einem Werkvertrag an ihn wenden.
Sollte ein mangelhaftes Werk erbracht worden sein, macht Rechtsanwalt Teichmann für Auftraggeber Gewährleistungsansprüche geltend.
Ebenso vertritt Rechtsanwalt Teichmann Unternehmer, die mit Gewährleistungsansprüchen ihrer Auftraggeber konfrontiert werden. Zudem können sich Unternehmer an Rechtsanwalt Teichmann wenden, deren Vergütung nicht oder nur teilweise entrichtet wurde.
AGB-Recht
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) haben im Wirtschaftsleben eine überragende Bedeutung. Sie sind zur Verwendung bei einer Vielzahl von Vertragsabschlüssen bestimmt. Ihr Zweck dient letztlich dazu, nicht bei jedem einzelnen Vertragsabschuss Vertragsverhandlungen führen zu müssen.
Da über AGB somit regelmäßig nicht verhandelt wird, müssen zum Schutz des Vertragspartners in AGB ausgewogenere Regelungen getroffen werden, als dies in einem Individualvertrag möglich wäre.
Bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich deshalb sehr konkrete Regelungen zum zulässigen Inhalt von AGB. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an höchstrichterlichen Urteilen, welche bei der Erstellung von AGB zu beachten sind.
Rechtsanwalt Teichmann hat seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit eine Vielzahl an AGB erstellt. Zudem ist Rechtsanwalt Teichmann als Fachanwalt für Versicherungsrecht fortlaufend mit der Prüfung von AGB beschäftigt, dies in der Form von Versicherungsbedingungen.
Sollten Sie daher für Ihr Unternehmen AGB benötigen oder die Überarbeitung bestehender AGB wünschen, steht Ihnen mit Rechtsanwalt Teichmann ein auf diesem Gebiet erfahrener und kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Handelsrecht
Das Handelsrecht ist im deutschen Zivilrecht in einem eigenen Gesetz geregelt, dem Handelsgesetzbuch (HGB). Das HGB ergänzt die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Das Handelsrecht regelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten. Kaufleute können dabei sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein, insbesondere Gesellschaften.
Rechtsanwalt Teichmann verfügt über eine langjährige Erfahrung im Handelsrecht und vertritt seine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren. Bei den Landgerichten bestehen dabei für Handelssachen spezialisierte Spruchkörper – die Kammern für Handelssachen.
Zum Handelsrecht gehört auch das Handelsvertreterrecht. Rechtsanwalt Teichmann vertritt sowohl Handelsvertreter als auch Unternehmen bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit Handelsvertreterverträgen.

Häufige Streitpunkte sind dabei die Höhe der Provisionen, der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gemäß § 89b HGB sowie der Anspruch des Handelsvertreters auf einen Buchauszug gemäß § 87c Abs. 2 HGB.

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Kontakt

Felix Teichmann – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht

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