Schadensersatzrecht

Rechtsanwalt Felix Teichmann

Schadensersatzrecht

Rechtsanwalt Teichmann setzt für Sie sämtliche materiellen und immateriellen Ansprüche durch, wenn eine andere Person Sie verletzt oder Ihr Eigentum beschädigt.

Sollte Sie jemand körperlich verletzten, stehen Ihnen unter anderem Ansprüche auf Schmerzensgeld, Ersatz von Verdienstausfall und die Erstattung eines Haushaltsführungsschadens zu.

Verletzungen entstehen dabei häufig bei Verkehrsunfällen. Aber auch andere Fallkonstellationen kommen in Betracht. So stehen Ihnen beispielsweise Ansprüche zu, wenn jemand im Winter seine Räumungspflichten verletzt und Sie deshalb im Schnee oder auf Glatteis ausrutschen und stürzen.

 

Auch dann, wenn Ihr Eigentum beschädigt werden sollte, beispielsweise Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall, ist Rechtsanwalt Teichmann mit seiner langjährigen Erfahrung im Haftungsrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Ihr Ansprechpartner für Schadensersatzrecht

Im Bereich des Schadensersatzrechts stehe ich Ihnen in sämtlichen Fallkonstellationen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Verkehrsunfälle

Rechtsanwalt Teichmann vertritt Ihre rechtlichen Interessen, sollten Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sein. Rechtsanwalt Teichmann hat dabei eine langjährige Erfahrung in der Regulierung von Verkehrsunfällen.

Wird Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, ist es dringend geboten, möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Wenn der Unfallgegner für den entstandenen Schaden einzustehen hat, muss er auch die Ihnen entstandenen Rechtsanwaltskosten ersetzen.

Eine Unfallschadenregulierung kann viele juristische Fallstricke mit sich bringen. Ausdrücklich sollten Sie daher davon absehen, eine Kfz-Werkstatt mit der Abwicklung eines Verkehrsunfalls zu beauftragen. Eine Kfz-Werkstatt, die sich um die Unfallregulierung kümmert, ist damit in der Regel  genauso überfordert wie es ein Rechtsanwalt mit der Reparatur Ihres Fahrzeugs wäre.

Rechtsanwalt Teichmann ist auch dann Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt worden sein sollten. Er setzt in diesem Fall unter anderem Ansprüche auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall für Sie durch.

Schmerzensgeld

Rechtsanwalt Teichmann setzt für Sie Ansprüche auf Schmerzensgeld durch.

Schmerzensgeld können Sie von einem Schädiger beispielsweise dann verlangen, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden.

Auch wenn Sie Opfer einer Gewalttat wurden, steht Ihnen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Gleiches ist der Fall, wenn Sie jemand aus Versehen verletzt, somit im rechtlichen Sinn fahrlässig handelt.
Aber auch dann, wenn Sie jemand beleidigt oder anderweitig Ihre persönlichen Rechte verletzt, können Sie Schmerzensgeld einfordern.
In all den genannten Fällen steht Ihnen Rechtsanwalt Teichmann mit seiner langjährigen Erfahrung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Ihre Anfrage

8 + 14 =

Kontakt

Felix Teichmann – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht

Kanzleisitz:
Christophstraße 3
70178 Stuttgart

Kontaktdaten:
Tel.: 0711 / 286 936 90
Fax: 0711 / 286 936 99
E-Mail: