Felix Teichmann

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Versicherungsrecht

Kostentransparenz

Das ist mir sehr wichtig!

Aufgrund der Erstattung der gesetzlichen Gebühren durch einen Rechtsschutzversicherer sind Mandate mit Beteiligung eines Rechtsschutzversicherers für Rechtsanwälte, entgegen einer weit verbreiteten Auffassung, wirtschaftlich genauso attraktiv wie Mandate, bei denen die Mandanten die anwaltliche Vergütung selber entrichten. Auch bei Fällen, die einer Rechtsschutzversicherung unterfallen, können Sie sich daher gerne an Rechtsanwalt Teichmann wenden.

 

 

Höhe der Rechtsanwaltsgebühren

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Alternativ zu den gesetzlichen Gebühren kann bei einer außergerichtlichen Vertretung eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden.

Rechtsanwalt Teichmann bearbeitet nahezu ausschließlich Fälle aus dem Zivilrecht und dem Verwaltungsrecht. In diesen Rechtsgebieten berechnen sich die Gebühren im Falle einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung nach dem Gegenstandswert, somit letztlich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Mandanten an der Sache.

Für den Fall, dass sich die anwaltliche Tätigkeit auf eine außergerichtliche Beratung beschränkt, existieren dagegen keine gesetzlichen Gebühren. Gemäß § 34 RVG soll ein Rechtsanwalt daher auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und der Rechtsschutzversicherer Deckungsschutz gewährt, übernimmt Rechtsanwalt Teichmann die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer.

Gewährt ein Rechtsschutzversicherer Deckungsschutz, so übernimmt dieser in der Regel die gesetzlichen Gebühren, so dass die Mandanten in diesen Fällen dann lediglich den mit dem Rechtsschutzversicherer vereinbarten Selbstbehalt persönlich zu tragen haben.

 

Generell informiert Sie Rechtsanwalt Teichmann schon zu Beginn der Mandatsbearbeitung über die Höhe der voraussichtlich anfallenden Gebühren. Eine möglichst große Kostentransparenz ist Rechtsanwalt Teichmann sehr wichtig.

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Kontakt

Felix Teichmann – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht

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