Immobilienrecht

Rechtsanwalt Felix Teichmann

Immobilienrecht

Schon der englische Jurist Sir Edward Coke wusste im 17. Jahrhundert: „My home is my castle“. Auch in der heutigen Zeit haben Immobilien für jeden von uns einen herausragenden Stellenwert. Dies gilt sowohl für den privaten als auch für den beruflichen Bereich.

 

Rechtsanwalt Teichmann berät und vertritt Sie als kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen Fragen des Immobilienrechts.

Ihr Ansprechpartner für Immobilienrecht

Im Bereich des Immobilienrechts stehe ich Ihnen in sämtlichen Fallkonstellationen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Gewerbliches Mietrecht
Rechtsanwalt Teichmann vertritt Ihre Interessen im Bereich des gewerblichen Mietrechts. Sie können sich dabei sowohl als Mieter wie auch als Vermieter eines gewerblichen Mietobjekts an ihn wenden.
Insbesondere berät Sie Rechtsanwalt Teichmann, wenn Sie beabsichtigen, ein gewerbliches Mietverhältnis zu kündigen oder wenn Ihnen gegenüber bereits die Kündigung erklärt wurde. Außerdem vertritt Rechtsanwalt Teichmann Sie vor Gericht bei Räumungsklagen.
Auch wenn es Streit wegen einer Beschädigung der Mieträume geben sollte, sowohl nach Beendigung des Mietverhältnisses als auch während dessen Laufzeit, können Sie Rechtsanwalt Teichmann gerne kontaktieren.
Zudem erstellt Rechtsanwalt gewerbliche Mietverträge für Sie, wenn Sie ein Objekt vermieten oder anmieten möchten. Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht bestehen bei gewerblichen Mietverträgen viele vertragliche Regelungsmöglichkeiten, da ein Großteil der gesetzlichen Regelungen abdingbar ist.
Angesichts des oftmals erheblichen wirtschaftlichen Volumens sollte dabei der Inhalt eines gewerblichen Mietvertrags nach Möglichkeit für den konkreten Fall rechtlich maßgeschneidert sein, anstatt dass vorgefertigte Formulare „von der Stange“ ohne Überarbeitung verwendet werden. Die Hinzuziehung einer anwaltlichen Vertretung bereits vor Vertragsabschluss ist vor diesem Hintergrund nahezu immer sinnvoll.
Wohnraummietrecht
Rechtsanwalt Teichmann vertritt Ihre Interessen im Bereich des Wohnraummietrechts. Sie können sich dabei sowohl als Mieter wie auch als Vermieter einer Wohnung an ihn wenden.
Insbesondere berät Sie Rechtsanwalt Teichmann, wenn Sie beabsichtigen, ein Wohnraummietverhältnis zu kündigen oder wenn Ihnen gegenüber bereits die Kündigung erklärt wurde.
Zudem vertritt Rechtsanwalt Teichmann Sie vor Gericht bei Räumungsklagen.
Auch wenn es Streit wegen einer Beschädigung der Wohnung geben sollte, sowohl nach Beendigung des Mietverhältnisses als auch während dessen Laufzeit, können Sie Rechtsanwalt Teichmann gerne kontaktieren.
Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
Rechtsanwalt Teichmann vertritt Ihre Interessen in sämtlichen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts (WEG-Recht).
Sie können sich dabei sowohl als Eigentümer einer Wohnung wie auch als Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft an Rechtsanwalt Teichmann wenden.
Sollten Sie dabei als Eigentümer einer Wohnung gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümer vorgehen wollen, ist Eile geboten: innerhalb eines Monats muss eine Beschlussanfechtungsklage zum zuständigen Amtsgericht erhoben werden.
Die Frist beginnt dabei bereits am Tag der Beschlussfassung zu laufen und nicht etwa erst mit der  Übersendung des Protokolls der Wohnungseigentümerversammlung. Sie sollten daher am besten unmittelbar nach der Wohnungseigentümerversammlung anwaltlichen Rat einholen.
Privates Baurecht
Rechtsanwalt Teichmann berät und vertritt Sie im Bereich des privaten Baurechts.
Sie können sich dabei sowohl als Auftraggeber wie auch als Werkunternehmer gerne an Rechtsanwalt Teichmann wenden.
Als Auftraggeber vertritt Rechtsanwalt Teichmann Sie insbesondere dann, wenn Sie Baumängel aus einem Bauvertrag oder Bauträgervertrag geltend machen wollen.
Für Unternehmen ist Rechtsanwalt Teichmann dann der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn Ihnen gegenüber Ansprüche wegen behaupteter Mängel geltend gemacht werden oder wenn Ihr Auftraggeber sich weigert, Rechnungen zu bezahlen.
Die anwaltliche Tätigkeit von Rechtsanwalt Teichmann umfasst dabei sowohl die außergerichtliche Beratung und Vertretung als auch die Vertretung vor den zuständigen Gerichten.
Öffentliches Baurecht
Rechtsanwalt Teichmann berät und vertritt Sie im Bereich des öffentlichen Baurechts.
Sie können sich insbesondere dann an Rechtsanwalt Teichmann wenden, wenn es rechtliche Probleme mit Ihrem eigenen Bauvorhaben geben sollte, vor allem dann, wenn die Baubehörde die Erteilung der Baugenehmigung verweigern sollte.
Auch dann, wenn Sie sich seitens der Baubehörde mit einer Abrissverfügung oder Rückbauverfügung konfrontiert sehen, ist Rechtsanwalt Teichmann der richtige Ansprechpartner für Sie.
Gleiches ist der Fall, wenn Sie sich gegen ein Bauvorhaben Ihres Nachbarn zur Wehr setzen möchten.
Die anwaltliche Tätigkeit von Rechtsanwalt Teichmann umfasst dabei sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die Vertretung gegenüber den zuständigen Verwaltungsbehörden und vor den Verwaltungsgerichten.
Immobilienkaufverträge
Rechtsanwalt Teichmann berät und vertritt Sie beim Erwerb und Verkauf von Immobilien. Dies umfasst sowohl den Kauf und Verkauf von Eigentumswohnungen, Häusern sowie Grundstücken als auch Bauträgerkaufverträge.
Immobilienkaufverträge bedürfen der notariellen Form und werden daher in der Praxis auch von Notaren erstellt. Notare müssen bei der Erstellung des Vertrages unparteiisch vorgehen. Notare dürfen daher insbesondere nicht einseitig die Interessen nur einer der Vertragsparteien vertreten.
Es empfiehlt sich daher dringend, vor Abschluss eines Immobilienkaufvertrages den Vertragsentwurf einem Rechtsanwalt zur Überprüfung vorzulegen. Denn es kann durchaus sein, dass einzelne Regelungen im Vertragsentwurf objektiv zwar angemessen sind, im konkreten Fall jedoch den Interessen einer Vertragspartei widersprechen.
Rechtsanwalt Teichmann hat eine langjährige Erfahrung bei der Überprüfung notarieller Vertragsentwürfe. Sie können sich daher gerne an ihn wenden, wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu erwerben oder zu veräußern und Sie den notariellen Vertragsentwurf einer Prüfung unterziehen möchten.
Sollte sich nach Erwerb einer Immobilie herausstellen, dass diese mangelhaft ist, ist Rechtsanwalt Teichmann ebenfalls ein kompetenter Ansprechpartner für Sie. Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung eines Immobilienerwerbs sollten Mängelrechte nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung ausgeübt werden.

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Felix Teichmann – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht

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